In der Bauausschusssitzung am vergangenen Dienstag, den 20.10.2020, ging es im öffentlichen Teil um folgende Themen:
Ein so genannter Lärmaktionsplan wurde von einem Ingenieurbüro vorgestellt. Dieser Plan kann für weitere Bauleitplanungen von Bedeutung werden. Er bezieht sich allerdings lediglich auf Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen und nicht für Gemeindestraßen. Aufgrund von Rechtsvorschriften ist er trotzdem in jeder Kommune zu beschließen und vorzuhalten. Erstaunlicherweise entfaltet dieser Plan keine rechtliche Bindung gegenüber den entsprechenden Straßenbaulastträgern (Bund und Land). Dem Plan wurde mehrheitlich zugestimmt.
Der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Erweiterung eines Bebauungsplanes bzgl. einer Biogasanlage in der Gemarkung Vethem wurde einstimmig zugestimmt. Hier müssen Erweiterungsflächen für zu bauende Gärschlammbehälter geschaffen werden. Nach der neuesten Gülleverordnung dürfen Gärschlämme aus dem Betrieb von Biogasanlagen nicht sofort in Gänze auf die Äcker gebracht werden, sondern nur mit zeitlicher Verzögerung um die Nitratbelastung des Bodens zu senken.
Der Antrag der Fraktion „Die Grünen“ auf Verbot des Baues weiterer Logistikhallen wurde abgelehnt. Ein Verbot würde auch Folgen für kleine und mittlere Unternehmen (so genannte KMU´s) in Bezug auf ihre Erweiterung haben. Des Weiteren müssten bereits rechtskräftige Bebauungspläne überarbeitet und neu ausgelegt werden, was auch negative Folgen für bereits bestehende Bauwerke in diesen Gebieten hätte. Siehe hierzu auch Lokalartikel in der Walsroder Zeitung vom 26.10.2020.